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   VG Berlin, 19.11.2002 - 13 A 373.02   

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https://dejure.org/2002,25210
VG Berlin, 19.11.2002 - 13 A 373.02 (https://dejure.org/2002,25210)
VG Berlin, Entscheidung vom 19.11.2002 - 13 A 373.02 (https://dejure.org/2002,25210)
VG Berlin, Entscheidung vom 19. November 2002 - 13 A 373.02 (https://dejure.org/2002,25210)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Verbandsklagerechts; Privilegierung des Vorhabens einer "Führhundschule" ; Planungsbedürfnis hinsichtlich eines Bauvorhabens; Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes ; Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung wegen des Planungserfordernisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 554
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VG Berlin, 19.11.2002 - 13 A 373.02
    Dieser Gedanke, der auch der erwähnten Entscheidung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. August 2002 zugrunde liegt, erscheint als konsequente Umsetzung der Erkenntnis, dass der Abwägungsgrundsatz des § 1 Abs. 6 BauGB hinsichtlich der privaten Belange drittschützende Wirkung hat (BVerwGE 107, 215 und BVerwGE 110, 36) mit der Folge, dass dessen Verletzung als Rechtsverletzung im Sinne von § 47 Abs. 2 VwGO mit der Normenkontrollklage wie auch mit der Anfechtungsklage gegen eine Baugenehmigung wegen unterlassener Abwägung mangels Durchführung eines Bauleitplanverfahrens gerügt werden kann (zu diesem Gedanken schon Groth, DVBl. 1979, 179).
  • BVerwG, 05.11.1999 - 4 CN 3.99

    Festsetzung einer anderen Nutzungsart für eine landwirtschaftlich genutzte Fläche

    Auszug aus VG Berlin, 19.11.2002 - 13 A 373.02
    Dieser Gedanke, der auch der erwähnten Entscheidung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. August 2002 zugrunde liegt, erscheint als konsequente Umsetzung der Erkenntnis, dass der Abwägungsgrundsatz des § 1 Abs. 6 BauGB hinsichtlich der privaten Belange drittschützende Wirkung hat (BVerwGE 107, 215 und BVerwGE 110, 36) mit der Folge, dass dessen Verletzung als Rechtsverletzung im Sinne von § 47 Abs. 2 VwGO mit der Normenkontrollklage wie auch mit der Anfechtungsklage gegen eine Baugenehmigung wegen unterlassener Abwägung mangels Durchführung eines Bauleitplanverfahrens gerügt werden kann (zu diesem Gedanken schon Groth, DVBl. 1979, 179).
  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 A 3.01

    Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Erweiterung des Flughafens Tegel ab

    Auszug aus VG Berlin, 19.11.2002 - 13 A 373.02
    In der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dürfte geklärt sein, dass Dritte rügen können, dass "die planerische Abwägung ihrer dem Vorhaben entgegenstehenden Belange ... ihnen rechtswidrig vorenthalten worden" ist, indem anstelle des erforderlichen Planungsverfahrens nur ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt worden ist (so zum Erfordernis des Planfeststellungsverfahrens für Flughafenhochbauten BVerwG, Urteil vom 26.09.2001 - BVerwG 9 A 3.01 -, NVwZ 2002, 346).
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus VG Berlin, 19.11.2002 - 13 A 373.02
    "Ein solches Erfordernis liegt vor, wenn das Vorhaben einen Koordinierungsbedarf auslöst, dem nicht das Konditionalprogramm des § 35 BauGB, sondern nur eine Abwägung im Rahmen einer förmlichen Planung angemessen Rechnung zu tragen vermag." (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. August 2002 - BVerwG 4 C 5.01 -, 1. Leitsatz).
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